|
Als Adressat des Bescheids können unterschiedliche Personen auftreten:
Im Falle der Nacherhebung: - Abgabenschuldner - Vertreter für Abgabenschuldner - Haftungsschuldner - Vertreter für Haftungsschuldner
Im Falle der Erstattung: - Erstattungsberechtigter - Vertreter für Erstattungsberechtigter
Im Falle des Erlasses: - Antragsteller - erster Abgabenschuldner - Vertreter für den ersten Abgabenschuldner
Im Falle der Ablehnung/des Absehens: - Antragsteller - erster Abgabenschuldner - Vertreter für den ersten Abgabenschuldner
Im Falle der Änderung: - Antragsteller - erster Abgabenschuldner - Vertreter für den ersten Abgabenschuldner
Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Adressaten, dann werden die mitgeteilte EORI-Nummer und die mitgeteilte Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Adressaten zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Adressaten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
|